Senat geht gegen „Wohnen auf Zeit“ vor: Befristete Vermietungen müssen in Milieuschutzgebieten in Berlin genehmigt werden
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Senat geht gegen „Wohnen auf Zeit“ vor: Befristete Vermietungen müssen in Milieuschutzgebieten in Berlin genehmigt werden

April 17, 2026
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Der Senat verschärft die Regeln für Wohnen auf Zeit“ in Milieuschutzgebieten. Künftig brauchen Vermieter eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen befristet vermieten wollen.

Senat geht gegen „Wohnen auf Zeit“ vor: Befristete Vermietungen müssen in Milieuschutzgebieten in Berlin genehmigt werden
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