
Die Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld ist seit jeher ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Grundpflegeleistungen von pflegenden Angehörigen können seit einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2019 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und dem Kanton als Restfinanzierer geltend gemacht werden. Dies aber nur, wenn die pflegenden Angehörigen bei einer Spitex-Organisation angestellt sind. Dieser Umstand [] Der Beitrag Neue Regeln für pflegende Angehörige erschien zuerst auf appenzell24.ch.
March 27, 2026
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