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Kartellamt ermittelt wegen erster Verstöße gegen neue Spritpreisregel
April 8, 2026
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Das Bundeskartellamt hat wegen erster Verstöße gegen die neue Spritpreisregel, wonach Tankstellenbetreiber nur noch einmal täglich um 12.00 Uhr die Benzinpreise anheben dürfen, Ermittlungen eingeleitet. Es gehe dabei vor allem um Uhrzeitverstöße, also verspätete Preiserhöhungen, bestätigte ein Kartellamtssprecher gegen Bild (Mittwochsausgabe). Die Einhaltung der Regel werde automatisiert und lückenlos anhand der Echtzeitdaten der Markttransparenzstelle überwacht.

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